Kann ich die PKV verlassen?

Falls Sie erst kürzlich eine private Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen haben und nun ein ungutes Bauchgefühl haben, können Sie Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.

Oft treten die Nachteile der privaten Krankenversicherung jedoch erst nach einigen Jahren auf, beispielsweise wenn die Beiträge steigen oder sich das Einkommen anders entwickelt als erwartet.

Die private Absicherung passt oft nicht mehr zur veränderten Lebenssituation.


Falls Sie aus finanziellen Gründen darüber nachdenken, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, sollten Sie wissen: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, privat versichert zu bleiben und den Beitrag zu senken. Wie Sie bei der PKV Kosten sparen können, erfahren Sie gerne in einem persönlichen Termin mit uns.

Wer erst kurz vor der Rente über eine Rückkehr in die GKV nachdenkt, hat allerdings gleich mehrere Nachteile. Zum einen gestaltet sich ein Wechsel ab 55 Jahren schwierig. Und wer erst in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens wechselt, darf nach dem Ende seiner Berufstätigkeit in der Regel nicht in die Krankenversicherung der Rentner wechseln, sondern muss sich freiwillig versichern und zahlt im Alter höhere Beiträge für die Krankenversicherung.

Der Schritt zurück in die GKV sollte wohl überlegt und geplant sein.

Kontaktieren Sie uns wenn Sie ein kostenfreies Beratungsgespräche zu Ihrer Privaten Krankenversicherung oder Beitragserhöhung führen möchten.

Unser Team engagiert sich als ungebundener Makler, um unseren Kunden in verschiedenen Bereichen zu helfen. Unsere wichtigste Dienstleistung ist die Beratung im Hinblick auf Krankenversicherungsanpassungen. Das Ziel ist es stets, gemeinsam mit unseren Kunden die bestmögliche Lösung zu finden. Das beinhaltet die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes angesichts aktueller Beitragsanpassungen sowie die Beratung zum Einschluss von Kindern oder anderen relevanten Aspekten wie Selbstbeteiligungen. Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und setzen uns dafür ein, dass Sie die für Ihre Bedürfnisse optimalen Entscheidungen treffen können.

Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich nur dann möglich, wenn sich durch Gehaltsveränderungen (erneut) eine Versicherungspflicht ergibt. Dies tritt ein, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch als Versicherungspflichtgrenze bekannt, nicht mehr überschritten wird. Dies kann zum Beispiel bei einem Jobwechsel mit einem geringeren Gehalt oder bei einer Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeit, Elternzeit usw.) der Fall sein.

Da die JAEG jedes Jahr neu festgelegt wird, kann es auch passieren, dass Sie zu Beginn des Kalenderjahres mit Ihrem Gehalt unter die Grenze fallen (69.300 Euro brutto jährlich, Stand 2024) und dadurch in die Versicherungspflicht der GKV rutschen.

Mit dem Beginn des Jahres wurde der Weg zurück in die GKV für Angestellte sogar vereinfacht. Dies liegt an der neuen Brückenteilzeit, die im neuen § 9a des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verankert ist. Diese Garantie bietet Arbeitnehmern die gesetzliche Sicherheit, bei einem vorübergehenden Wechsel in Teilzeit später wieder in die alte Vollzeitarbeit zurückzukehren. Wer also sein Einkommen durch Teilzeitarbeit so weit verringert, dass er unter die JAEG fällt, wird sofort in der GKV versicherungspflichtig. Nach frühestens 12 Monaten in Teilzeit und einem anschließenden Wechsel zurück in Vollzeit, bei dem die JAEG erneut überschritten wird, besteht die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern und in der GKV zu bleiben.


Um Ihr Jahresgehalt unter die Grenzwerte von 69.300 Euro oder 62.100 Euro brutto zu senken, gibt es einige Tricks, die Ihnen helfen können:


Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob Sie das Recht auf eine befristete Teilzeitvereinbarung haben, insbesondere im Rahmen der "Brückenteilzeit". Durch die Reduzierung Ihrer Arbeitszeit könnten Sie Ihr Gehalt unter den Grenzwert senken. Dies gilt für Betriebe mit mehr als 45 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern.

Falls Ihr Arbeitgeber ein Arbeitszeitkonto anbietet, auf dem Sie geleistete Arbeit für die Zukunft gutschreiben lassen können, könnten Sie dies nutzen, um Ihr Gehalt zu reduzieren und so die Versicherungspflicht zu erreichen. Ähnlich könnte ein "Sabbatical" funktionieren.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Ihr Gehalt etwas zu reduzieren, indem Sie Teile davon im Rahmen einer Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung fließen lassen. Für das Jahr 2024 ist dies bis zu einem Betrag von 3.624 Euro pro Jahr möglich.

Diese Maßnahmen können Ihnen helfen, Ihr Jahresgehalt zu senken und damit die Voraussetzungen für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung zu erfüllen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Bedingungen und Möglichkeiten mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen und gegebenenfalls auch professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Möchten Sie mit uns zu Ihrer Privaten Krankenversicherung in Kontakt treten?

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Für hauptberuflich Selbstständige gestaltet sich der Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in der Regel schwieriger. Dies ist nur möglich, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, was bedeutet, dass sie eine Stelle als Arbeitnehmer annehmen müssen. Dabei muss ihr Einkommen jedoch unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, und der Versicherte darf die Altersgrenze von 55 Jahren nicht erreicht haben.

Für einige Selbstständige kann es jedoch Möglichkeiten geben, diese Hürden zu umgehen, beispielsweise durch eine Arbeitslosmeldung. Wenn Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen, können Sie sich gesetzlich krankenversichern lassen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, in ein europäisches Land mit Krankenversicherungspflicht zu ziehen, dort für mindestens 12 Monate eine Beschäftigung aufzunehmen und dann bei der Rückkehr nach Deutschland den Vertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung zu beenden.

Diese Optionen können Selbstständigen helfen, den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu finden. Es ist jedoch ratsam, sich vorher ausführlich über die jeweiligen Voraussetzungen, Bedingungen und Konsequenzen zu informieren sowie gegebenenfalls unsere Beratung in Anspruch zu nehmen.


Die Kriterien dafür, dass Sie nur noch nebenberuflich selbstständig sind, sind wie folgt:

Sie dürfen keine eigenen Angestellten mit einem Verdienst über der Minijob-Grenze von 538 Euro monatlich haben.

Ihr Einkommen als Angestellte:r muss mindestens so hoch sein wie der Gewinn aus Ihrer Selbstständigkeit. Wenn Ihr Gewinn als Selbstständige:r um mehr als 20 Prozent über Ihrem Gehalt liegt, wird davon ausgegangen, dass die Selbstständigkeit mehr Gewicht hat. Ihr monatliches Einkommen als Angestellte:r sollte außerdem möglichst über 1.767,50 Euro liegen.

Sie müssen als Angestellte:r mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Sobald Sie einmal als Angestellte:r in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen wurden, können Sie später auch wieder hauptberuflich selbstständig tätig sein und dennoch in der GKV bleiben.


Für Privatversicherte ab 55 Jahren hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, beschränkt. Sie müssen in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert gewesen sein. Unter Umständen kann diese Hürde jedoch umgangen werden, indem der Versicherte sein Einkommen auf 445 Euro (bzw. 450 Euro bei einem Minijob) im Monat begrenzt und damit in der kostenlosen Familienversicherung bei der GKV des Partners mitversichert wird.

Es ist jedoch wichtig, diesen Schritt sorgfältig zu überdenken, insbesondere im Hinblick auf die späteren Beiträge im Ruhestand. Eine späte Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung hat den Nachteil, dass wahrscheinlich kein Anspruch auf die Krankenversicherung für Rentner (KVdR) besteht, die mit günstigeren Beiträgen verbunden ist.

Wenn ehemalige Privatversicherte in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens weniger als 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren, müssen sie sich deutlich teurer freiwillig versichern.

Gibt es einen Weg über die Familienversicherung raus aus der PKV

Selbstverständlich können Sie sich über die Familienversicherung wieder gesetzlich versichern. Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre eingetragene Lebenspartnerin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, können Sie Mitglied werden, vorausgesetzt, Ihr eigenes Einkommen überschreitet nicht bestimmte Grenzen.

Um über die Familienversicherung versichert zu werden, darf Ihr Gesamteinkommen entweder in einem Minijob maximal 538 Euro im Monat betragen oder monatlich 505 Euro nicht überschreiten.

Sogar als Rentner können Sie sich über die Familienversicherung Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin versichern lassen, indem Sie Ihre Rente für einen bestimmten Zeitraum durch Teilrente reduzieren.

Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen und unter 55 Jahre alt sind, entsteht dadurch ebenfalls Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ein weiterer Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung besteht darin, im EU-Ausland Mitglied der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung zu werden und nach Rückkehr nach Deutschland einen Nachweis über Ihre vorherige Mitgliedschaft in der ausländischen Krankenversicherung vorzulegen.

Ob ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung immer zu empfehlen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihre Einkommenssituation, die Beitragshöhe und die Leistungen der Krankenversicherung. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) lebenslang steigen können, während die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung von Ihrem Einkommen abhängen.

Darüber hinaus bieten private Krankenversicherungen oft erweiterte Leistungen, aber auch die gesetzliche Krankenversicherung hat einen umfangreichen Leistungsumfang.

Die Entscheidung für einen Wechsel sollte daher sorgfältig und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse und finanziellen Situation getroffen werden. Eine unabhängige Beratung kann dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.


Sie sehen, es gibt Möglichkeiten die PKV zu verlassen und in die GKV zurückzukehren. Erfahrungsgemäß möchten unsere Mandanten nicht die Leistungen der PKV kündigen (gerade im Alter wenn man die Medizinische Versorgung tendenziell häufiger in Anspruch nimmt...) sondern die Kostenbelastung reduzieren. Meist liegt bei diesen Verträgen keine Betreuung oder Anpassung in der Vergangenheit vor - es wurde sich einfach nicht um die private Krankenversicherung gekümmert. Unser Appell ist daher den Krankenversicherungsschutz aktiv zu managen und falls man sich Beiträge im Vergleich zu GKV spart, diese in eine Sparform zu bringen.

Wir wollen kein böses erwachen - wir wollen die beste Vorbereitung für Sie und maximale Freude mit Ihrem Gesundheitskonzept.

Lassen Sie uns gerne dazu sprechen.