Was ist ein Übertragungswert?
Der Übertragungswert spielt eine wichtige Rolle, wenn es um den Wechsel oder die Kündigung der privaten Krankenversicherung geht. Er bezeichnet den Teil der Altersrückstellungen, der bei einem Wechsel oder einer Kündigung mitgenommen werden kann. Konkret setzt sich der Übertragungswert aus den im Laufe der Versicherungsjahre angesammelten Altersrückstellungen zusammen, ergänzt um einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag von 10 Prozent.
Es ist wichtig zu verstehen, dass der Übertragungswert einen Wertübertrag bei einem Wechsel oder einer Kündigung der privaten Krankenversicherung darstellt. Er ermöglicht es dem Versicherten, einen Teil der bereits gezahlten Beiträge und der damit verbundenen Altersrückstellungen in seine neue Versicherung mitzunehmen. Diese Übertragung kann dazu beitragen, die Altersvorsorge und den Versicherungsschutz auch in der neuen Versicherung zu gewährleisten.
Bevor jedoch eine Entscheidung über einen Wechsel oder eine Kündigung getroffen wird, ist es ratsam, sich eingehend über die Auswirkungen auf den Übertragungswert und die damit verbundenen finanziellen Konsequenzen zu informieren. Eine gründliche Analyse und Beratung durch einen Fachexperten kann dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen und mögliche Verluste zu minimieren.
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Unser Team engagiert sich als ungebundener Makler, um unseren Kunden in verschiedenen Bereichen zu helfen. Unsere wichtigste Dienstleistung ist die Beratung im Hinblick auf Krankenversicherungsanpassungen. Das Ziel ist es stets, gemeinsam mit unseren Kunden die bestmögliche Lösung zu finden. Das beinhaltet die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes angesichts aktueller Beitragsanpassungen sowie die Beratung zum Einschluss von Kindern oder anderen relevanten Aspekten wie Selbstbeteiligungen. Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und setzen uns dafür ein, dass Sie die für Ihre Bedürfnisse optimalen Entscheidungen treffen können.
Die Möglichkeit, bereits angesparte Altersrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherers mitzunehmen, war lange Zeit keine Selbstverständlichkeit in der privaten Krankenversicherung (PKV). Bis zum Jahr 2008 war es sogar ausgeschlossen, dass Privatversicherte ihre Altersrückstellungen zu einem neuen Versicherer transferieren konnten. Dies bedeutete, dass Personen, die damals die PKV wechselten, praktisch von Null anfangen mussten, um erneut Altersrückstellungen aufzubauen. Als Folge war ein Wechsel der PKV in der Vergangenheit eine seltene Ausnahme, da ein Wettbewerb um Bestandskunden nicht vorhanden war.
Diese Situation änderte sich im Jahr 2009 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, das die Rechte der Verbraucher stärkte. Ab diesem Zeitpunkt wurde es möglich, einen Teil der bereits gebildeten Altersrückstellungen in neu abgeschlossene Verträge zu übertragen. Dies erleichterte den Versicherungswechsel erheblich und eröffnete den Versicherten die Möglichkeit, von den bereits angesammelten Altersrückstellungen zu profitieren, wenn sie sich für einen Wechsel entschieden.
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Die Berechnung des Übertragungswerts beim Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung unterliegt klaren Vorgaben. Gemäß diesen Vorgaben ist der Übertragungswert auf die Höhe begrenzt, die im Basistarif erworben worden wäre, der in der Regel kostengünstiger ist. Dies bedeutet, dass die Leistungen nicht höher sein dürfen als die Altersrückstellungen, die angesammelt worden wären, wenn der Versicherte von Anfang an im Basistarif versichert gewesen wäre.
Versicherte sollten daher beachten, dass sie möglicherweise nicht alle angesammelten Beträge aus Altersrückstellungen und gesetzlichem Zuschlag behalten oder übertragen können. Ein Teil der Rückstellungen verbleibt beim ursprünglichen Versicherungsunternehmen oder dem früheren Tarifkollektiv. Diese Regelung gilt für Kündigungen und Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung. Für einen Wechsel innerhalb der bisherigen PKV oder für den Wechsel (zurück) in das System der gesetzlichen Krankenkassen gelten jedoch andere Bestimmungen.
Was passiert mit dem Übertragungswert bei Wechsel des Tarifs oder Kündigung?
Der Übertragungswert beim Wechsel des Krankenversicherers.
Beim Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung gilt der Standard, dass die Altersrückstellungen nur entsprechend dem Basistarif in den neuen Tarif übertragen werden können. Da Versicherte in der Regel vor dem Wechsel in einem höherwertigen Tarif versichert waren, gehen fast immer ein Teil der Rückstellungen verloren.
Es ist wichtig zu beachten, dass für Versicherte, deren Vertrag bereits vor 2009 bestand, eine Besonderheit gilt. Bei einem Wechsel des Versicherers werden nur die seit dem 1. Januar 2009 gebildeten Altersrückstellungen berücksichtigt. Alle davor gebildeten Altersrückstellungen gehen vollständig verloren.
Aus unserer Erfahrung sollte die Kündigung und der Wechsel der PKV immer der letzte Ausweg sein, da der (teilweise) Verlust der Altersrückstellungen vor allem für langjährig Versicherte finanziell schwerwiegend ist. Es bedeutet nämlich, dass die verlorenen Altersrückstellungen beim neuen Anbieter zusätzlich aufgebaut werden müssen, was die Beiträge sehr wahrscheinlich teurer macht.
Der Übertragungswert beim Wechsel des PKV-Tarifs.
Der interne Tarifwechsel, ein Spezialthema von PKVHilfe.eu , spielt seine Vorteile besonders beim Übertragungswert aus. Wenn Privatversicherte innerhalb ihrer bisherigen Krankenversicherung in einen anderen Tarif wechseln, bleiben die Altersrückstellungen in vollem Umfang erhalten. Es entstehen keine Verluste, im Gegenteil: Dadurch können sie von günstigeren Konditionen in vielen neueren Tarifen profitieren.
Es ist wichtig zu wissen, dass mit § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) auch die Rechte der Verbraucher bzw. Versicherten gestärkt wurden. Seitdem diese Regelung in Kraft ist, haben Versicherte einen Anspruch darauf, jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichwertigen Leistungen bei ihrem Versicherer zu wechseln – ohne ihre Altersrückstellungen zu verlieren. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nur dann erforderlich, wenn der neue Tarif Mehrleistungen bietet. In diesem Fall werden nur für die höherwertigen Leistungen Risiken geprüft und mögliche Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder Wartezeiten festgelegt.
Der Übertragungswert beim Wechsel in die GKV.
Ob ein Wechsel der PKV oder die Rückkehr in die GKV ratsam wäre, lässt sich für viele Versicherte am sogenannten Übertragungswert ablesen. Als eine Art Rückkaufswert wie bei Lebensversicherungen gibt dieser an, wie viele der bisher gesammelten Altersrückstellungen mitgenommen werden können. Gerade für langjährig Versicherte kann der Verlust bei Kündigung und Wechsel der privaten Krankenversicherung enorm sein – zumal man beim neuen Anbieter von vorn beginnt, um für stabile Beiträge im Alter zu sparen. Wir beraten Sie gern dazu, ob eine Kündigung der PKV und ein Wechsel für Sie ratsam und lohnend ist. Gern informieren wir Sie über Alternativen. Denn die gibt es meist – Stichwort: interner Tarifwechsel ohne Verlust der Altersrückstellungen. Mit einem Wechsel in einen anderen Tarif bei Ihrem bisherigen Versicherer können Sie sich vielleicht besser arrangieren als gedacht. Sie können damit sparen oder sogar von höherwertigen Leistungen profitieren. Wir arbeiten unabhängig und können aus dem gesamten Marktangebot wählen.
Unsere Erfahrung zum Übertragungswert:
Der sogenannte Übertragungswert dient vielen Versicherten als Orientierung, um abzuschätzen, ob ein Wechsel der privaten Krankenversicherung oder eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ratsam ist. Ähnlich wie der Rückkaufswert bei Lebensversicherungen gibt der Übertragungswert an, wie viele der bisher angesammelten Altersrückstellungen mitgenommen werden können. Insbesondere für langjährig Versicherte kann der Verlust bei einer Kündigung und einem Wechsel der privaten Krankenversicherung enorm sein, da sie beim neuen Anbieter von vorne beginnen müssen, um für stabile Beiträge im Alter zu sparen.
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite, um zu klären, ob eine Kündigung der privaten Krankenversicherung und ein Wechsel für Sie ratsam und lohnend ist. Wir informieren Sie gerne über Alternativen, denn in den meisten Fällen gibt es welche. Insbesondere der interne Tarifwechsel ohne Verlust der Altersrückstellungen kann eine attraktive Option sein. Durch einen Wechsel in einen anderen Tarif bei Ihrem bisherigen Versicherer können Sie möglicherweise besser abschneiden als gedacht. Sie können dadurch Geld sparen oder sogar von höherwertigen Leistungen profitieren. Als unabhängige Berater können wir aus dem gesamten Marktangebot wählen und Ihnen so die bestmögliche Lösung bieten.