Wo muss ich mein Kind krankenversichern?

Eine Frage die uns häufig gestellt wird, ist wo die eigenen Kinder - ob Geplant oder bereits herumtollend - versichert werden müssen. Mit diesen Beitrag beschäftigen wir uns mit den Möglichkeiten die Sie haben und den Zuschüssen die Sie eventuellen bekommen können.

Eine private Krankenversicherung (PKV) kann teuer werden, insbesondere für Familien mit mehreren Kindern. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse sind Kinder und Ehepartner in der privaten Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichert. Sie müssen für jedes Kind einen eigenen Versicherungsbeitrag zahlen. In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, Kinder kostenfrei in der Familienversicherung mitzuversichern.

Selbstverständlich möchte jeder für seinen Nachwuchs den bestmöglichen Schutz - die Kosten hierfür sollten allerdings im Vorfeld betrachtet werden. Lassen Sie uns sprechen um den passenden Schutz für Sie zu finden.

Kontaktieren Sie uns wenn Sie ein kostenfreies Beratungsgespräche zu Ihrer Privaten Krankenversicherung oder Beitragserhöhung führen möchten.

Unser Team engagiert sich als ungebundener Makler, um unseren Kunden in verschiedenen Bereichen zu helfen. Unsere wichtigste Dienstleistung ist die Beratung im Hinblick auf Krankenversicherungsanpassungen. Das Ziel ist es stets, gemeinsam mit unseren Kunden die bestmögliche Lösung zu finden. Das beinhaltet die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes angesichts aktueller Beitragsanpassungen sowie die Beratung zum Einschluss von Kindern oder anderen relevanten Aspekten wie Selbstbeteiligungen. Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und setzen uns dafür ein, dass Sie die für Ihre Bedürfnisse optimalen Entscheidungen treffen können.

Wer sein Kind privat versichern muss, hängt vom Versicherungsstatus der Eltern ab:


Beide Elternteile sind privat krankenversichert:

Wenn beide Elternteile privat krankenversichert sind, muss das Kind ebenfalls privat versichert werden, jedoch gegen einen zusätzlichen Beitrag. Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in diesem Fall nicht möglich (gemäß § 10 Abs. 3 SGB V).


Beide Elternteile sind gesetzlich krankenversichert:

Sind beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, wird das Kind kostenlos in der Familienversicherung mitversichert (gemäß § 10 Abs. 1 SGB V).


Ein Elternteil ist gesetzlich versichert, der andere privat:

Bei unverheirateten Paaren können sie frei wählen, ob das Kind privat oder kostenfrei in der Familienversicherung aufgenommen wird. Für die Aufnahme des Kindes in die Familienversicherung ist es ausreichend, dass ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist (gemäß § 10 Abs. 1 SGB V). Bei verheirateten Paaren richtet sich die Versicherung des Kindes nach dem Versicherungsstatus des Hauptverdieners und der Höhe des Einkommens (gemäß § 10 Abs. 3 SGB V).


Die kostenlose Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn folgende zwei Bedingungen erfüllt sind:

Das Einkommen des privat versicherten Elternteils ist höher als das des gesetzlich versicherten.

Das monatliche Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils übersteigt ein Zwölftel der Jahres­arbeits­entgelt­grenze. Für das Jahr 2024 beträgt dies 5.775 Euro pro Monat (gemäß § 2 Abs. 1 Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024).


Fazit: Wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte und sein Einkommen über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegt, muss das Kind entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden. Die Familienversicherung ist dann ausgeschlossen.

Möchten Sie mit uns zu Ihrer Privaten Krankenversicherung in Kontakt treten?

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Datenschutz | Recht | AGBs

Erstellt mit systeme.io

Für jedes privat krankenversicherte Kind müssen Sie einen eigenen Versicherungsbeitrag zahlen.

Allerdings gibt es spezielle Kinder- und Jugendtarife, die deutlich günstiger sind als die regulären Tarife in der privaten Krankenversicherung. Bei einem Preisvergleich haben wir für die jüngsten Familienmitglieder bereits Versicherungen ab etwa 120 Euro im Monat gefunden.

Der tatsächliche Preis der Versicherung hängt jedoch auch vom gewünschten Leistungsumfang ab.

Jedes Kind muss außerdem eine Pflegepflichtversicherung haben (gemäß § 23 Abs. 1 SGB XI). Dafür benötigt es jedoch keinen eigenen Vertrag, der zusätzliche Kosten verursachen würde. Sie können das Kind in der Regel in Ihre Pflegepflichtversicherung aufnehmen.

Ähnlich wie bei der gesetzlichen Familienversicherung können Kinder dort bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert werden.

Ein Grund für die niedrigen Beiträge in Kinder- und Jugendtarifen ist, dass Kinder sehr kostengünstige Patienten sind.

Abgesehen von Vorsorgeuntersuchungen verursachen sie häufig kaum Kosten für den Versicherer.

Anders als Erwachsene müssen sie in der Regel nicht zu Fachärzten gehen oder regelmäßig Medikamente einnehmen.

Außerdem bilden die privaten Krankenversicherer in der Regel bis zum Alter von 21 Jahren noch keine Altersrückstellungen.

Erst bei Erwachsenen erheben sie Zuschläge, die sie später nutzen, um Beitragssteigerungen im Alter zu reduzieren.


Welche Zuschüsse gibt es für Kinder in der PKV?


Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ihres Kindes erhalten. So weit so gut :-)

Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Krankenkassenbeiträge, wie es auch in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich ist. Allerdings zahlt der Arbeitgeber maximal den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, der derzeit 422 Euro beträgt.

Falls dieser Zuschuss nicht vollständig ausgeschöpft wurde, kann ein weiterer Zuschuss für die Versicherung des Kindes beantragt werden.

Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Arbeitgeberzuschuss noch nicht vollständig ausgereizt wurde.


Ein einfaches Beispiel verdeutlicht dies:

Angenommen, Sie verdienen monatlich 5.000 Euro und Ihre private Krankenversicherung kostet 600 Euro im Monat. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen 300 Euro im Monat als Zuschuss für die private Krankenversicherung. In diesem Fall bleiben noch 122 Euro übrig, die Sie als Zuschuss für die PKV Ihres Kindes beantragen können.


Auch privat versicherte Beamte profitieren von Vergünstigungen, da sie für ihre Kinder eine staatliche Beihilfe erhalten. Dadurch sind die Zusatzkosten durch die Krankenversicherungsbeiträge der Kinder für Beamte deutlich geringer.


Freiberufler und Unternehmer erhalten dagegen keine Zuschüsse und müssen die Prämie für ihre Kinder in vollem Umfang selbst tragen.


Erhalten Privatversicherte Kinderkrankengeld?

Eltern, die nicht arbeiten können, um sich um ihr krankes Kind zu kümmern, erhalten in den meisten Fällen kein Geld von ihrem Arbeitgeber. Oftmals schließt der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine bezahlte Freistellung aus persönlichen Gründen aus.

Das bedeutet, dass Eltern zuhause bleiben dürfen, aber keinen Lohn erhalten, während sie ihr Kind betreuen. In einem solchen Fall springt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt Kinderkrankengeld.

Wenn Ihr Kind jedoch privat versichert ist, haben Sie keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, selbst wenn Sie selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Werdende Mütter, die privat versichert sind, erhalten während des Mutterschutzes, also sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach, kein Mutterschaftsgeld. Diese Leistung wird ebenfalls von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.

Allerdings können Sie in dieser Zeit Krankentagegeld von Ihrer privaten Krankentagegeldversicherung erhalten, die Sie üblicherweise zusammen mit Ihrer privaten Krankenversicherung abschließen.

Wo wird der Nachwuchs versichert?

Wo Sie Ihr Kind privat versichern lassen, ist eine individuelle Entscheidung. Es ist wichtig zu wissen, dass jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag benötigt. Es gibt keine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.


Häufig entscheiden sich Eltern dafür, ihr Kind in den Vertrag eines der Elternteile zu integrieren, was als Kindernachversicherung bezeichnet wird.

Dadurch wird das Kind ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufgenommen.


Die Kindernachversicherung kann in der Regel nur innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Ihrem Krankenversicherer oder dem PKV-Anbieter des anderen Elternteils beantragt werden.

Der Versicherer ist dann verpflichtet, Ihr Kind aufzunehmen und es ohne Wartezeit sowie ohne Gesundheitsprüfung zu versichern.

Dafür muss der Vertrag des privat versicherten Elternteils bereits seit mindestens drei Monaten bestehen. Das Neugeborene wird dann rückwirkend zum ersten Tag des Geburtsmonats in den Vertrag des Elternteils aufgenommen.


Es ist wichtig zu beachten: Wenn Sie die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung nutzen, erhält Ihr Kind den Versicherungsschutz des Elternteils, in dessen Vertrag es aufgenommen wird. Das bedeutet, es erhält die Leistungen, die in dem PKV-Tarif des Elternteils enthalten sind.

Überlegen Sie daher bereits vor der Geburt, ob das vereinbarte Leistungspaket auch für Ihr Kind ausreichend ist. Falls nicht, können Sie möglicherweise die Leistungen durch einen Tarifwechsel aufstocken.